Prozesskostenbeteiligungsportal
Das Prozesskostenbeteiligungsportal bietet im Rahmen seiner Tätigkeit, Beteiligungen an ausgesuchten Prozessen, bzw. deren Prozesskosten an.
Die im Portal dargestellten Prozesse, wurden von den Auftraggebern vorformuliert und werden bei Übernahme auf ihre generelle Logik überprüft. Die Beteiligungen werden zwischen dem Investor und dem Prozessführenden geschlossen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Prozessbeteiligungen sind jeweils in einer Kurz-, wie auch in einer Langfassung in neutraler Form dargestellt. Eine Offenlage der Originalfassung kann dem Investor aus rechtlichen Gründen erst nach Vertragsschluss und gegen Austausch einer Vertraulichkeit ausgereicht werden.
Die im Portal ausgewiesenen Angaben über den Streitwert und die damit verbundenen Prozesskosten sind vorläufig und können sich im Verlauf der Prozessführung noch verändern.
Die Gewinnbeteiligung liegt in der Regel bei 60% für die Klägerseite und bei 40% für den Investor. Je nach Prozessrisiko, kann dem Investor auch eine höhere Gewinnbeteiligung angeboten werden.
Alle weiteren Details werden durch den jeweiligen Beteiligungsvertrag geregelt. Die Ausformulierung obliegt ausschließlich den Vertragsparteien.
Angebote erfolgen ausschließlich B2B und damit nur zwischen den Klagern und profisionellen und/oder semi-profisionellen Investoren.