Beteiligungen
Das Beteiligungsmodell sieht vor, dass sich Anleger an den Prozesskosten mit einem Prozentsatz von mindestens 5%, oder einem Vielfachen dieser 5% beteiligen.
Der Anleger/Investor partizipiert proportional zu seiner Beteiligung/Einlage an dem jeweiligen Prozessergebnis.
Da die Prozesskosten gegenüber den Streitwerten immer in einem großen Verhältnis zueinanderstehen, entsteht ein entsprechender Gewinnhebel. Wird der Prozess im Rahmen einer Teilklage geführt, vergrößert sich der Gewinnhebel entsprechend.
Weitere Infos und Beispiele hierzu finden Sie auf der Seite „Beteiligungsmodell“.