Beteiligungsmodell

Das Beteiligungsmodell sieht vor, dass sich Investoren mit 5%, oder einem Vielfachen an den Prozesskosten beteiligen.

Der Investor partizipiert proportional zu seiner Beteiligung/Einlage an dem jeweiligen Prozessergebnis.

Da die Prozesskosten gegenüber den Streitwerten immer in einem großen Verhältnis zueinanderstehen, entsteht ein entsprechender Gewinnhebel. Wird der Prozess im Rahmen einer Teilklage geführt, vergrößert sich der Gewinnhebel entsprechend.

Hierzu einige Beispiele:

Annahme 1: Streitwert der Klage 1.000.000 €, Prozesskosten für drei Instanzen ca. 166.248 €, Gewinnhebel = 400.000 € / 166.248 € = 2,41 fach,

Annahme 2: Teilklage zu 100.000 €, Prozesskosten für drei Instanzen ca. 45.006 €, Gewinnhebel 400.000 € / 45.006 € = 8,89 fach

Beide Annahmen setzen voraus, dass der Prozess zu 100% gewonnen und kein Vergleich oder Teilvergleich geschlossen wird. Werden die Prozesse nur über eine Instanz geführt, wird der Gewinnhebel entsprechend größer.

Beispiel 2:

Annahme 1: Streitwert 20.000.000 €, Prozesskosten für 3.Instanzen ca. 2.221.554 €, Gewinnhebel = 8.000.000 € / 2.221.554 € = 3,61 fach

Annahme 2: Streitwert 20.000.000 €, Teilklage zu 100.000 €, Prozesskosten für 3.Instanzen ca. 45.006 €, Gewinnhebel = 8.000.000 € / 45.006 € = 177,75 fach

Beide Annahmen setzen voraus, dass der Prozess zu 100% gewonnen und kein Vergleich oder Teilvergleich geschlossen wird. Werden die Prozesse nur über eine Instanz geführt, wird der Gewinnhebel entsprechend größer.

Die Beispielrechnungen im Beispiel 1 und Beispiel 2 zeigen, dass die unterschiedlichen Gewinnhebel nur dadurch zustande kommen, weil die Prozesskosten nicht proportional zu den Streitwerten steigen und die mögliche Teilklagen diesen Hebel nochmals verbessern. Jedoch sind diese Annahmen nur Beispiele und können sich durch veränderte Faktoren ändern.