Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Nachfolgend die ABG für die Nutzung der Webseite www.prozesskostenbeteiligungsportal.com und/oder www.pkbp.de.
1.2 Betreiber der Webseite ist die PKBP UG (Haftungsbeschränkt), nachfolgend PKBP genannt.
1.3. Die Webseite der PKBP ist eine Online-Plattform, auf der Investoren die Möglichkeit gegeben wird, sich unmittelbar an den im Portal dargestellten Prozessen zu beteiligen. Die Verträge werden hierbei direkt zwischen dem Anbieter/Kläger und dem Investor geschlossen. Die PKBP ist reiner Vermittler und erhebt hierfür eine Gebühr 10%, welche nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens, ausschließlich vom Anbieter/Kläger gezahlt wird.
1.4. Für sämtliche Dienste der PKBP gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Die AGB werden angenommen, indem die entsprechende Schaltfläche beim Beteiligungserwerb oder bei der Anmeldung bestätigt wird.
2. PKBP-Webseite
2.1. PKBP stellt mit seiner Website lediglich eine Plattform zur Verfügung, mittels derer sich Investoren und Anleger an den dort dargestellten Beteiligungen/Klagen beteiligen können. Die auf dem Portal dargestellten Texte werden ausschließlich von den Klägern bereitgestellt. Eine Prüfung dieser Angaben findet nicht statt. PKBP steht daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ein. Insofern den Investoren und Anlegern vertrauliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese Informationen nicht an Dritte weitergereicht werden.
3. Vertragsschluss
3.1. Ein Vertrag über den Erwerb einer Beteiligung erfordert, dass der Investor/Anleger unter der Seite „Beteiligungen“ den Button der Shop-Funktion bestätigt und das dann folgende Procedere bis zur Rechnungsstellung bestätigt. Der Investor kann sich offiziell registrieren, oder als Gast seine Investition tätigen. Mit der Rechnungsstellung und der Zahlung durch den Investor kommt auch der Vertrag zustande. Eine gesonderte Bestätigung durch das PKBP-Portal erfolgt hierzu nicht.
3.2. Der Beteiligungserwerb ist zeitlich begrenzt und endet in der Regel mit dem Erreichen der benötigten Investitionssumme. Bei Überzeichnungen werden die diesbezüglichen Gelder zurückerstattet, ohne Abzug der sonst üblichen Portalkosten.
4. Zahlungsabwicklung
4.1. Die Zahlungsabwicklung für sämtliche auf der PKBP-Webseite vorgenommenen Beteiligungserwerbe wird ausschließlich von Zahlungsdienstleistern mit der Erlaubnis zum Betreiben von Finanztransfergeschäften durchgeführt. PKBP und/oder der Zahlungsdienstleister werden nicht Vertragspartner des Beteiligungserwerbes. Die eingezahlten Gelder werden nach Eingang auf dem Treuhandkonto, eins zu eins an die jeweiligen Anbieter/Kläger weitergereicht.
Die PKBP ist nicht berechtigt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern zu verschaffen. Die jeweiligen Anbieter/Kläger haben dafür Sorge zu tragen, dass die überlassenen Gelder zweckgebunden verwendet werden.
5. SEPA-Lastschriften
5.1. Wird die Bezahlung einer Beteiligung per SEPA-Lastschrift vorgenommen, so wird die Frist für die Vorabankündigung der Lastschrift (Pre-Notification) ggf. auf 2 Tage verkürzt.
5.2. Der Investor hat im Falle einer Bezahlung per SEPA-Lastschrift für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Investors solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch das PKBP verursacht wurde.
6. Provisionen, Agios, Gebühren
6.1. Kommt es über die PKBP-Webseite zu einem Beteiligungserwerb, fällt zugunsten von PKBP eine Provision an, die ausschließlich von dem jeweiligen Anbieter/Kläger nach erfolgreicher Abwicklung zu begleichen sind. Einzelheiten regeln die von dem Investor/Anleger beim Beteiligungserwerb bestätigten Verträge. Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen.
7. Änderungen oder Beendigung von Diensten
8.1. PKBP ist zur Erbringung der kostenlosen Dienste nicht verpflichtet. Im Gegenzug ist der Investor/Nutzer berechtigt, jederzeit die Nutzung der Dienste einzustellen.
8.2. Die Dienste von PKBP können sich von Zeit zu Zeit verändern - so können beispielsweise einzelne Funktionen oder Features hinzugefügt oder entfernt werden. PKBP kann auch einen Dienst zeitweise oder dauerhaft einstellen, zum Beispiel aus technischen oder rechtlichen Gründen. Sofern möglich, insbesondere bei der dauerhaften Einstellung eines Dienstes aus wirtschaftlichen Gründen, wird PKBP den Investoren im Rahmen der Dienste über die bevorstehende Einstellung informieren.
8. Systemintegrität
8.1. PKBP behält sich vor, den Umfang und die Funktionalitäten der Webseite jederzeit zu ändern, einzuschränken oder diese einzustellen. Obwohl PKBP sich bemüht, seinen Service ohne technische Störungen anzubieten, können insbesondere Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung bei den Drittanbietern und/oder andere Störungen die Nutzungsmöglichkeiten einschränken und/oder zeitweise unterbrechen. Unter Umständen kann es hierbei zu Datenverlusten kommen. PKBP übernimmt daher keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Services oder das Ausbleiben von technischen Störungen oder Datenverlusten.
9. Profildaten/Steuern
9.1. Soweit der Investor auf der PKBP-Webseite Daten in seinem Profil hinterlegt oder PKBP von den Finanzbehörden Daten übermittelt bekommt, ist PKBP berechtigt, diese Daten zu verwenden und denjenigen Beteiligungsprojekte, an denen sich der Investor beteiligt hat, sowie deren Dienstleistern zur Verfügung zu stellen, damit Auszahlungen aus den Beteiligungen an die Investoren erfolgen können und die entsprechenden Anmeldungen, insbesondere Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von PKBP oder den Beteiligungsprojekte oder von deren Dienstleistern bei den hierfür zuständigen Stellen vorgenommen werden können. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, den Vor- und Nachnamen des Investors, das Geschlecht, die Adressdaten, die Beteiligungshöhe, die Bankverbindung, Informationen zu Freistellungsaufträgen und die Steueridentifikationsnummer des Investors.
10. Der Investor erklärt sich damit einverstanden, dass PKBP, die Beteiligungsprojekte und deren Dienstleister beim Bundeszentralamt für Steuern sowie bei jeder weiteren hierfür zuständigen Stelle die Kirchensteuermerkmale des Investors abfragen, damit ggf. die Kirchensteuer für den Investor abgeführt werden kann. Der Investor kann der Herausgabe seiner Daten durch das Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Hierfür muss der Investor gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk erteilen. Ein einmal erteilter Sperrvermerk bleibt bis auf einen schriftlichen Widerruf bestehen.
11. Haftungsbeschränkung
Für eine Haftung von PKBP auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
11.1. PKBP haftet, sofern PKBP Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet PKBP nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
11.2. Sofern PKBP gemäß Ziffer 11.1 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist PKBPs Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen PKBP nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
Ist ein Beteiligungserwerb oder ein hiermit zusammenhängender Vertrag unwirksam, beschränken sich hieraus etwa ergebende Ansprüche des Investors gegen die Anbieter/Kläger auf die Erstattung des für den Beteiligungserwerb gezahlten Entgeltes.
11.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von PKBP, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, derer PKBP sich zur Vertragserfüllung bedient.
12. Beendigung des Nutzungsverhältnisses
12.1. Der Nutzungsvertrag für die PKBP-Webseite wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von PKBP und dem Investor jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Für die Beendigung des Nutzungsvertrags muss der Investor eine E-Mail an das PKB-Portal@t-inline.de senden.
12.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.3. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
13. Risikohinweise
13.1. Crowdinvestings oder sonstige Beteiligungsinvestments bieten große Chancen, sind jedoch Risikoinvestments. Im schlechtesten Fall besteht die Gefahr des Verlustes der gesamten Investition, Crowdinvestings sind daher nicht zur Altersvorsorge geeignet. Eine Nachschusspflicht besteht jedoch nicht. Das Risiko kann minimiert werden, indem man als Investor seinen Investmentbetrag auf mehrere Investments/Prozessbeteiligungen verteilt und nicht alles in eine Beteiligung investiert. Diese Strategie wird häufig von professionellen Anlegern angewandt, da so das Risiko auf mehrere Investments gestreut wird. So können erfolgreiche Investments andere, weniger erfolgreiche Investments ausgleichen.
13.2. Durch PKBP erfolgt keinerlei Anlageberatung oder sonstige Beratung. Ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag kommt nicht zustande. PKBP ist nicht verpflichtet, über laufende Entwicklungen der Beteiligungsprojekte zu unterrichten. Insoweit die Anbieter/Kläger monatlich und/oder quartalsweise, diesbezügliche Informationen der PKBP zur Verfügung stellen, werden diese an die Investoren weitergeleitet.
13.3. Bei den Investitionen der Investoren handelt es sich um eine reine Minderbeteiligung. Die Investoren haben insoweit kein Mitspracherecht. Die Anbieter/Kläger sind ausschließlich für die jeweilige Prozessführung verantwortlich. Die Investitionen sind unternehmerische Beteiligungen mit eigenkapitalähnlichen Eigenschaften. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens (Anbieter/Kläger) werden die Investoren erst nach allen anderen Fremdgläubigern aus der Insolvenzmasse bedient.
13.4. PKBP ist von der Idee und dem Team der auf der Webseite präsentierten Beteiligungsmöglichkeiten/Klagen überzeugt. Das Portal nimmt vor Beginn und Einstellung auf dem Portal, eine Vorprüfung durch eigene und/oder externe Rechtsanwälte vor. Insoweit es im Rahmen der Prozessführung zu außergerichtlichen Vergleichen kommt, werden die Verfahren beendet und die Gewinnbeteiligungen von den Anbietern/Klägern, an die Investoren ausgezahlt. Die Informationen über die Beteiligungsprojekte auf der PKBP-Webseite werden ausschließlich von den jeweiligen Anbietern zur Verfügung gestellt. Eine Plausibilitätsprüfung der Angaben des Beteiligungsprojektes oder eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Beteiligungsprojektes durch PKBP findet nicht statt.
13.5. Die Informationen über die Unternehmen auf der PKBP-Website werden ausschließlich von den Anbietern/Klägern zur Verfügung gestellt. Die von den Anbietern/Klägern gemachten Prognosen sind keine Garantie für die zukünftige Entwicklung, bzw. für den Verlauf und Ausgang der jeweiligen Prozesse. Investitionen in Beteiligungen sind daher nur für Investoren geeignet, die das Risiko eines Totalausfalls des investierten Kapitals verkraften können. Die Entscheidung für ein Investment trifft jeder Investor unabhängig und eigenverantwortlich.
13.6. Die Beteiligung an den Prozesskosten ist eine seltene Gelegenheit, sich über überdurchschnittliche Renditen zu sichern. Wegen der fehlenden Vergleichbarkeit solcher Beteiligungen, besteht derzeit noch kein Markt, solche Beteiligungen an Dritte zu veräußern.
13.7. Es obliegt allein dem Investor, zu entscheiden, ob er unter Nutzung der PKBP-Webseite in Beteiligungsprojekte investiert und in welches Crowdinvestingprojekt er investiert. Die auf der PKBP-Webseite verfügbaren Informationen stellen keine Beratungsleistung von PKBP dar und ersetzen keine fachkundige Beratung. PKBP empfiehlt daher den Investoren, sich vor der Investition in ein Crowdinvestingprojekt und auch während der Laufzeit der Beteiligung gegebenenfalls über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen einer Beteiligung zu informieren. Jede Beteiligung kann einen Totalverlust der Investitionssumme zur Folge haben. Der Investor sollte daher nur Gelder investieren, deren eventuellen Verlust er sich leisten kann.
14. Vertragsübernahme
14.1. Im Falle der Insolvenz-Anmeldung von PKBP oder wenn über das Vermögen von PKBP das Insolvenzverfahren rechtskräftig eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder die PKBP liquidiert wird oder die PKBP den Geschäftsbetrieb einstellt, sind noch zu benennende Unternehmen berechtigt, an Stelle von PKBP die Geschäfte weiter fortzuführen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Frechen.
15.2. Sollte es Widersprüche zwischen diesen AGB und anderen Regelungen geben, die der Investor bestätigt, haben die anderen Regelungen Vorrang. Dies gilt insbesondere für die Verträge zum Beteiligungserwerb.
15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
15.4. PKBP behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Investoren per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Investor der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail schriftlich oder in Textform gegenüber PKBP, gelten die geänderten AGB als angenommen. PKBP wird die Investoren in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen. Die jeweils aktuellen AGB können unter www.pkbp.de abgerufen werden. Wenn ein Investor mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden ist, muss er die Nutzung der Dienste von PKBP einstellen.
Hinweis Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.